Informationen zum Ganztagsausbau Mehr Plätze, mehr Qualität: Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wurde die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Eltern wünschen sich qualitativ hochwertige und flexible ganztägige Bildungsangebote, die die Entwicklung ihrer Kinder bestmöglich fördern. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den kommenden Jahren werden daher neue Plätze geschaffen, beispielsweise durch den Umbau von bestehenden Gebäuden oder den Neubau. Gleichzeitig soll der qualitative Ausbau weiter voranschreiten und ganztägige Angebote noch kindgerechter und zeitgemäß gestaltet werden.

Mehr Plätze: Der quantitative Ausbau

Um die Entwicklung des Ausbaustandes fortlaufend zu dokumentieren und unter Berücksichtigung der Betreuungsbedarfe von Familien den notwendigen Ausbaubedarf zu prognostizieren übergibt die Bundesregierung jährlich einen Bericht an den Bundestag. Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung den Zweiten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (GaFöG-Bericht) vorgelegt. Dieser zeigt: Die Zahl der Kinder, die Ganztagsbetreuung in Horten und Grundschulen nutzen wächst stetig.

Der GaFöG-Bericht verdeutlicht, dass im Schuljahr 2022/2023 circa 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung mit Schulkindbetreuung (Hortangebote) in Anspruch nahmen. Dies waren rund 56 Prozent aller Kinder im Grundschulalter. Gleichzeitig äußerten 64 Prozent der Eltern von Kindern im Grundschulalter einen Betreuungsbedarf länger als bis 14:30 Uhr. Damit gab es bundesweit noch eine Lücke von acht Prozentpunkten zwischen der tatsächlichen Inanspruchnahmequote von Angeboten für Kinder im Grundschulalter und dem Ganztagsbedarf. Weitere elf Prozent der Eltern formulierten einen Bedarf an einer Übermittagsbetreuung.

Bei der Prognose der zukünftigen Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze. Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund der bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.Gemeinsam haben Bund und Länder bereits viel erreicht, um den notwendigen Ganztagsausbau voranzubringen. Derzeit werden rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut, das sind 56 Prozent. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen durch eine Beteiligung an den Kosten für Ausstattungsinvestitionen sowie Um- und Neubauten mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Dafür gibt es zwei Investitionsprogramme: Das erste, das sogenannte Beschleunigungsprogramm, ist 2022 ausgelaufen. Das nächste Investitionsprogramm Ganztag hat im Jahr 2023 begonnen und läuft bis Ende 2027.

Ab 2026 beteiligt sich der Bund zudem an den Betriebskosten. Die Mittel wachsen auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Die Bundesregierung weiß um die Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, und schätzt die fortwährenden Anstrengungen aller Beteiligten, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Um ab dem Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, sind die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzuführen.