Was ist Ganztagsbetreuung?
Ganztagsbetreuung oder ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind vielfältig und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Grundsätzlich können drei Formen von Ganztagsbetreuung unterschieden werden: Offene oder gebundene Ganztagsschulen (Angebote in Verantwortung der Schule), Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung beziehungsweise Horte (Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe) oder weitere außerunterrichtliche Angebotsformen (zum Beispiel Übermittagsbetreuungen). Bei all diesen Angeboten wird ein Mittagessen angeboten. Die Betreuungszeit und die Aufteilung von Unterricht und außerunterrichtlichen Aktivitäten über den Tag kann variieren. Teilweise wird der gesamte Schullalltag umstrukturiert, teilweise gibt es eine klare Trennung zwischen Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag.
Ganztagsangebote sind mehr als Betreuung, sie umfassen auch formelle (wie Hausaufgabenhilfe), non-formelle (zum Beispiel thematische Workshops und Arbeitsgruppen) und informale (zum Beispiel freies Spielen) Bildungsangebote.
Was ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, wenn die Kinder eingeschult werden. Dafür wurde das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) verabschiedet. Dieses sieht vor, dass jedes Kind im Grundschulalter einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf ganztätige Betreuung hat. Das bedeutet, dass Kinder an fünf Werktagen bis zu acht Stunden betreut werden können. Dieser Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 bis 2029/30 jahrgangsweise eingeführt – von der ersten bis zur vierten Klassenstufe.
Wer ist dafür zuständig?
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und damit eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Ausgestaltung sind die Bundesländer verantwortlich und in der Umsetzung die Kommunen beteiligt. In manchen Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch, in anderen sind alle Grundschulen ganztägig organisiert.
Was ändert sich noch durch den Ganztagsausbau?
Neben dem quantitativen Ausbau, das heißt der Schaffung von mehr Betreuungsplätzen, wird der Ganztag auch qualitativ weiterentwickelt. Die Länder haben hierfür gemeinsame Empfehlungen für die pädagogische Qualität im Ganztag formuliert. Auch der Bund unterstützt Maßnahmen der Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.
Wichtige Qualitätskriterien sind beispielsweise, dass Kinder mehr selbst bei der Gestaltung des Ganztags mitentscheiden können. Auch Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen Möglichkeiten erhalten, sich einzubringen.
Zudem eröffnet der Ganztag auch neue Möglichkeiten, dass Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen kooperieren. So können sich in Kommunen ganzheitliche Lernorte bilden.
Entstehen Kosten, wenn ich mein Kind für den Ganztag anmelde?
Für die Ganztagsbetreuung können Beiträge anfallen. Ob diese erhoben werden und wie hoch diese ausfallen, entscheiden die Kommunen.