Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote fördern Grundschülerinnen und Grundschüler und tragen somit zu mehr Teilhabechancen in Deutschland bei. Außerdem sind sie die Basis für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu fördern, stellt der Bund den Ländern zusätzlich zu den bereits eingeplanten 2 Milliarden Euro weitere Mittel von bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Möglich wird dies durch den Beschluss der Regierungskoalition „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020.
Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung für ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterzeichnet. Ziel dieses Investitionsprogramms in Höhe von 750 Millionen Euro ist es, den Ganztagsausbau zu beschleunigen und so den Weg zu einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu ebnen. Mit den zusätzlichen Finanzhilfen unterstützt der Bund die Länder und Kommunen dabei, neue ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu schaffen und bestehende Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln.
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG), das im Oktober 2021 in Kraft trat, wurde die stufenweise Einführung des Ganztagsanspruchs ab 2026 beschlossen. 2029 soll für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse ein Anspruch auf ganztägige Förderung bestehen.. Für den erforderlichen Infrastrukturausbau stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.