Zusätzlicher Fachkräftebedarf
Für den ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden zusätzliche Fachkräfte gebraucht. Wie groß der zusätzliche Fachkräftebedarf bis 2030 sein wird, lässt sich nicht eindeutig vorhersagen. Beispielsweise ist unklar, wie viele Familien das Recht auf Ganztagsbetreuung und in welchem Umfang in Anspruch nehmen werden. Davon abhängig ist der Bedarf an zusätzlichen Ganztagsplätzen. Berechnungen des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund prognostizieren einen Bedarf an schätzungsweise bis zu 57.000 zusätzlich benötigten Fachkräften im Schuljahr 2029/30.
Qualitativer Ausbau
Neben der Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze soll der Ganztag auch qualitativ weiterentwickelt werden. Derzeit erarbeiten die Länder Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter.
Wichtige qualitative Aspekte sind zum Beispiel: die Beteiligung von Kindern an Ganztagsangeboten und die sinnvolle Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Auch die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und Kooperationen mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe oder anderen Institutionen sind dabei ein wichtiger Baustein. Sie ermöglichen ein breites Angebot für Kinder, das der Vielfalt kindlicher Interessen und Fähigkeiten gerecht wird. Dafür bedarf es qualifiziertes Personal.
Beratungsstelle „Wege in den Beruf“
Die Beratungsstelle „Wege in den Beruf“ berät persönlich, kostenfrei und bundesweit Personen, die am Berufsfeld interessiert sind. Neben bundeslandspezifischen Informationsübersichten unterstützt die Beratungsstelle persönlich bei allen Fragen zum Einstieg in das Ausbildungs- und Berufsfeld des schulischen Ganztags.