An Ganztagsgrundschulen arbeiten Personen mit vielen verschiedenen beruflichen Hintergründen, zum Beispiel Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Förderpädagoginnen und -pädagogen, Ergo- und Logotherapeutinnen und -therapeuten. Dabei übernehmen die Fachkräfte wichtige und anspruchsvolle Aufgaben bei der Gestaltung des Ganztags für die Grundschulkinder.
Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen
Umfassende Beratung und bundesländerspezifische Informationsübersichten zu allen - auch finanziellen - Fragen rund um den Erlang von Berufsabschlüssen für und/oder den direkten Einstieg in die Arbeitsfelder Kindertagesbetreuung und schulischer Ganztag bietet die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“.
Erzieherin/Erzieher
Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher umfasst verschiedene Arbeitsgebiete. Neben der Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen können Erzieherinnen und Erzieher auch im Ganztag an Grundschulen arbeiten. Dort gestalten sie die außerunterrichtliche Bildung und Betreuung von Grundschulkindern, arbeiten mit den Lehrkräften und Eltern zusammen und sind in vielen weiteren Tätigkeitsbereichen aktiv.
Die Zugangsvoraussetzungen, die Finanzierungsmöglichkeiten, der Aufbau und die Dauer der Ausbildung können je nach Bundesland variieren. Voraussetzung ist meistens die mittlere schulische Reife oder ein gleichwertiger Abschluss. Einige Länder erwarten als Zugangsvoraussetzung eine berufliche pädagogische Erstausbildung (z.B. als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent oder Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger). In vielen Bundesländern reicht auch ein fachfremder Berufsabschluss oder ersatzweise eine mehrjährige, fachnahe oder fachfremde Berufserfahrung. Auch Fachabitur oder Abitur werden vereinzelt zu einer Aufnahme der Ausbildung vorausgesetzt. Teilweise sind zusätzliche Praxiserfahrungen in einem berufsrelevanten Bereich notwendig.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit bietet weitere Einblicke in den Beruf.
Die Kultusministerkonferenz stellt das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien bereit.
Der Rahmenlehrplan für die Fachschulen ist auf der Webseite der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.
Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
Inhalte der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger sind Elemente aus der Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Psychologie, Krankenpflege, Logopädie, Medizin und der Gesundheits-, Musik- und Gestaltungserziehung sowie aus der Psychomotorik. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische und pflegerische Begleitung von Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ausgebildet. Sie fördern und unterstützen das individuelle Leistungsvermögen und die Eigenständigkeit der Kinder, damit diese ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können. Es hängt vom Bundesland ab, ob auch eine Beschäftigung in Grundschulen möglich ist, in denen nur Kinder ohne Behinderungen betreut werden.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit bietet weitere Einblicke in den Beruf.
Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent bzw. Kinderpflegerin/Kinderpfleger
Der Berufsabschluss zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten oder zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger umfasst eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an (höheren) Berufsfachschulen. Je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen. Die Ausbildung dauert zumeist zwei Jahre und beinhaltet Praktika in Kindertageseinrichtungen, Kinderkrankenhäusern, Grundschulen oder Jugendeinrichtungen. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger betreuen und versorgen Kinder. Sie unterstützen die Bildung, Betreuung und Erziehung der Eltern und arbeiten eng mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften wie Erzieherinnen und Erziehern, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen, zusammen.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit bietet weitere Einblicke in den Beruf.
Die Kultusministerkonferenz stellt das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen bereit.
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Pädagogin/Pädagoge
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (Diplom, Bachelor, Master) bzw. Pädagoginnen/Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master) haben ein mindestens dreijähriges (Fachhochschule) bzw. vierjähriges (Universität) Studium mit unterschiedlichen Schwerpunkten absolviert. Zu den Themen gehören unter anderem: wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, historische und gegenwärtige Entwicklungen elementar- und familienpädagogischer Institutionen sowie Grundlagen und Methoden der Qualitätssicherung und Evaluation. Ergänzend zum Studium ist ein mindestens halbjähriges Berufspraktikum vorgesehen.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge
Kindheitspädagoginnen bzw. Kindheitspädagogen (Bachelor, Master) haben ein mindestens dreijähriges (Bachelor) bzw. fünfjähriges (Master) Studium der Kindheitspädagogik absolviert. Inhalte des Studiums sind u.a. die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Entwicklungspsychologie sowie Leitung und Management von Institutionen. Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sind vorrangig in Kindertageseinrichtungen (in der Gruppe oder als Leitung) sowie in Schulen, Horten oder Kinder- und Jugendeinrichtungen tätig.
Für die Studiengänge im Bereich der Kindheitspädagogik ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife/Abitur) erforderlich. Mit längerer Berufserfahrung können auch staatlich anerkannte Erzieherinnen bzw. Erzieher ohne Abitur ein direktes oder berufsbegleitendes Hochschulstudium aufnehmen. Diese Reihenfolge der Qualifizierung ermöglicht sowohl im Studium als auch in der späteren beruflichen Tätigkeit eine gute Verbindung von Theorie und Praxis. Eine Übersicht der Bachelor- und Master-Studiengänge in Deutschland bietet die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Fort- und Weiterbildungen zur Qualifizierung von Mitarbeitenden ohne (pädagogische) Ausbildung
Am 21.02.2023 fand eine Fachtagung in Berlin zur Qualifizierung von Mitarbeitenden im Ganztag ohne (pädagogische) Ausbildung statt. Derzeit gibt es bereits einige Projekte, die Fort- und Weiterbildungen für solche Beschäftigten anbieten. Die an solchen Maßnahmen teilnehmenden Beschäftigten sind haupt- oder nebenberuflich im Ganztag tätig und werden währenddessen fort- und weitergebildet. Die Anforderungen und Curricula der Fort- und Weiterbildungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Die „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ berät persönlich, kostenfrei und bundesweit Personen, die an Fort- und Weiterbildungen im schulischen Ganztag interessiert sind.
Weitere Informationen
Lehramt an Grundschulen
Grundschullehrerinnen bzw. Grundschullehrer haben ein mindestens dreijähriges (Bachelor) bzw. fünfjähriges (Master) Studium im Grundschullehramt absolviert. Das Studienfach vermittelt pädagogische sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagenkenntnisse – in der Regel in mehreren Unterrichtsfächern. Zudem wird eine schulpraktische Ausbildung absolviert.
Das Lehramtsstudium führt je nach Bundesland entweder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master oder zum Abschluss Staatsexamen. Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigen der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens).
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.