Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 2. Oktober 2021 sieht in § 24a SGB VIII vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen hat (sogenannter GaFöG-Bericht). Erstmals wird dieser Bericht nun im Jahr 2023 vorgelegt. Federführend ist dabei das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet hat.
Mit der Erstellung des Berichts wurde im Jahr 2022 die Prognos AG in Kooperation mit dem Institut für Theorie und Empirie des Sozialen (ITES) beauftragt.
Der vorliegende erste GaFöG-Bericht stellt den aktuellen Ausbaustand ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter dar und berechnet aufbauend auf prognostizierten Elternbedarfen die Spannbreite der zukünftig benötigten Ganztagsplätze. Dabei wurde die länder- und regionalspezifische Heterogenität der Ausgestaltung der Ganztagsangebote berücksichtigt. Der GaFöG-Bericht fußt auf bestehenden Statistiken aus den Bereichen Schule und Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig weist der Bericht auch auf bestehende Datenlücken hin.
Ergänzt wird die Darstellung durch die Analyse der bereits getroffenen Maßnahmen von Bund und Ländern und durch einen jährlich wechselnden Themenschwerpunkt mit hoher Bedeutung für den quantitativen und qualitativen Ausbau.
Damit stellt der GaFöG-Bericht eine wertvolle Grundlage für Aktivitäten in der Vorbereitung des Rechtsanspruchs durch Bund, Länder und Kommunen sowie freie Träger, zivilgesellschaftliche und fachpolitische Organisationen dar. Er schafft Transparenz im parlamentarischen und öffentlichen Raum über Ausbaustand und Ausbaubedarfe sowie damit einhergehende, fachliche Herausforderungen und Lösungsansätze.