Ziel des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist es, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu verbessern. Wissen und Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sind dafür ein wichtiger Hebel. Denn: MINT-Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft – unverzichtbar in nahezu allen Bereichen, vom Klimaschutz, über die Energiewende, bis zur Digitalisierung.
Viele Schulen arbeiten bereits eng mit Schülerlaboren oder Unternehmen, mit MINT-Bildungsinitiativen, Science Centern, Museen und Bibliotheken zusammen oder bieten in ihren Räumen Computer-Kurse von externen Partnern an. Für Horte und Grundschulen – und damit für die Altersgruppe der Grundschulkinder – gibt es jedoch noch Ausbaubedarf.
Daher laden das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein zum:
Online-Fachtag „Außercurriculare MINT-Bildungsangebote im Ganztag“
Mittwoch, den 7. Mai
09:15 bis 12:45 Uhr
Es werden Themen wie die engere Verzahnung von außerschulischer und schulischer MINT-Bildung, Vorteile und Herausforderungen von Kooperationen, die Gestaltung von Räumen und Materialien für MINT-Bildung diskutiert und inhaltliche Impulse für Stakeholder gesetzt.
Die Veranstaltung findet digital über Webex statt. Die Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldemöglichkeit wird Anfang April versendet.
Hintergrund
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Er gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten wird sich der Bund beteiligen und durch eine Änderung der Umsatz-steuerverteilung die Länder dauerhaft unterstützen. Die Höhe der Entlastung steigt ab 2026 auf dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.