Wenn ein Kind in die Grundschule kommt,
dann finden viele Eltern keine passende Betreuung
für die Zeit vor und nach dem Unterricht.
Deshalb gibt es seit Oktober 2021 ein neues Gesetz:
das Gesetz zur ganztägigen Förderung
von Kindern im Grundschul-Alter.
Mit dem Ganztags-Förderungs-Gesetz, kurz GaFöG
sollen in Zukunft mehr Grundschul-Kinder
eine Ganztags-Betreuung nutzen können.
So können die Eltern familiäre und berufliche Aufgaben
besser miteinander vereinbaren.
Die Nutzung dieses Angebots ist aber freiwillig.
Die Ganztags-Betreuung besteht aus 8 Stunden an 5 Werktagen.
Dabei wird die Unterrichts-Zeit angerechnet
und die Förderung in Ganztags-Grundschulen.
Auch in den Ferien soll es eine Ganztags-Betreuung geben.
Denn die Betreuungs-Einrichtungen dürfen
höchstens 4 Wochen pro Jahr schließen.
Das deutschlandweite Recht auf eine Ganztags-Betreuung
wird in mehreren Schritten umgesetzt:
- ab August 2026 für alle Kinder der 1. Klasse
- ab August 2027 für alle Kinder der 2. Klasse
- ab August 2028 für alle Kinder der 3. Klasse
- ab August 2029 für alle Kinder der 4. Klasse
Die Bundes-Länder müssen jetzt mehr Angebote
zur Ganztags-Betreuung von Schulkindern schaffen,
damit ab August 2029 alle Kinder der 1. bis 4. Klasse
eine ganztägige Betreuung bekommen können.
Dafür unterstützt der Staat die Bundes-Länder mit Geld.
Der Staat stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau zur Verfügung
und beteiligt sich an den laufenden Kosten..
Förder-Programm für Fachkräfte
Die Ganztags-Betreuung für Grundschul-Kinder
ist ein wichtiger Teil im deutschen Bildungswesen.
Aber wir brauchen nicht nur mehr Ganztags-Angebote,
sondern vor allem gute Ganztags-Angebote.
Bei einer guten Ganztags-Betreuung
können Kinder viel mitmachen und mitbestimmen.
Wie können Kinder mitmachen und mitbestimmen?
Das müssen viele Fachkräfte in Grundschulen erstmal lernen.
Deshalb gibt es im Sommer 2022 das Förder-Programm:
„Gemeinsam für Qualität – Kinder beteiligen im Ganztag“.
Mit dem Förder-Programm soll in der Ganztags-Betreuung
die Qualität verbessert und die Mitbestimmung erhöht werden.
Das Förder-Programm ist vom Bundes-Ministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurz BMFSFJ,
und vom Europäischen Sozial-Fonds Plus, kurz ESF+.