Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Der Ausbau von Angeboten ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter verspricht mehr und bessere Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland. Dabei sind besonders die Kommunen gefragt: In ihrer Rolle als Träger von Schulen wie als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist es ihre Aufgabe, Bildungsbeteiligung und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in gleichermaßen zu ermöglichen und zu verbessern. Dabei sehen sich die Kommunen umfangreichen Anforderungen für ein nachhaltiges und qualitätsorientiertes Ganztagsangebot in ihren Bildungslandschaften gegenüber.

Um bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten, bedarf es einer sozialraumorientierten Zusammenarbeit und Einbindung aller auf kommunaler Ebene relevanten Akteure. Zu diesem Zweck erweitert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ um eine zusätzliche Programmlinie. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln kann die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter gefördert werden.

Was wird gefördert?

Zur Optimierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter soll deren kommunale Koordinierung gefördert werden. Hierzu zählen folgende Aufgaben:

  1. Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen,
  2. Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
  3. Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote,
  4. Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40 Prozent Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60 Prozent Förderung für Übergangsregionen. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Zuwendungsfähig sind dabei Personalausgaben für Koordinationskräfte sowie Ausgaben für Dienstreisen im Inland. Indirekte Ausgaben können im Rahmen einer Pauschalfinanzierung veranschlagt werden (25 Prozent der förderfähigen direkten Ausgaben).
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt sowie Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden. 

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich als Einzelvorhaben. Anträge werden im Einzelfall vor dem Hintergrund der konkreten Situation vor Ort geprüft.
Informationen zu den Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.